- 6. September 2024
Bei großflächigen Instandsetzungsmaßnahmen, die beispielsweise aufgrund von Sanierungen von Putzrissen oder Putzfehlstellen an der Fassadenfläche notwendig sind, können kleine aber auch große Makel beseitigt werden. Der anschließenden Fassadengestaltung ist unter Beachtung von Bebauungsauflagen oder Denkmalschutz kaum Grenzen gesetzt.