Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Die AGB´s gelten für Verträge mit privaten und gewerblichen Kunden. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Dem Vertrag liegt die Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB) mit ihren Teilen: B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, C: Allgemeine Technische Vorschriften in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung zugrunde, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist. Auf ausdrücklichen Wunsch ist der Auftragnehmer bereit, den Text der genannten Bestimmung zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen.

1. Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Leistungen zwischen der Sebastian Peters GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem Auftraggeber. Dem Vertrag liegt die Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB) mit ihren Teilen:
    • B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen,
    • C: Allgemeine Technische Vorschriften,
      in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung zugrunde, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.
  3. Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen nach dem Angebotsdatum, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist angegeben wurde.
2. Vertragsschluss
  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder durch ausdrückliche Annahme, auch mündlich, akzeptiert und wenn die Ausführung bereits begonnen wurde,
  2. Bei der Ausführung von Arbeiten nach individuellen Vereinbarungen oder Angeboten wird der Vertrag ebenfalls durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer wirksam.
3. Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
  1. Die Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, den in der VOB vorgesehenen Bestimmungen und den Vereinbarungen zwischen den Parteien.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und innerhalb der festgelegten Fristen auszuführen. Für den Leistungsumfang sind die vereinbarten Details im Vertrag maßgeblich.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Umfang der Leistungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber anzupassen, wenn dies aufgrund von unvorhergesehenen Umständen notwendig wird. Hierzu wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise des Auftragnehmers gemäß dem im Vertrag oder Angebot festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten, sofern nicht anders vereinbart. Der Zahlungsanspruch entsteht mit der Rechnungsstellung.
  3. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
5. Ausführung der Arbeiten
  1. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten in fachgerechter Weise nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Normen ausführen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den Baustellen zu gewähren und für die notwendigen Vorbereitungen (z. B. Bereitstellung von Strom, Wasser) zu sorgen.
  3. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gemäß dem Zeitplan, der zwischen den Parteien vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Arbeiten aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse zu verzögern, ohne dass er dafür haftbar gemacht werden kann.
6. Abnahme
  1. Die Abnahme der Bauleistung erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten nach Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und ggf. Mängel schriftlich anzuzeigen.
  2. Nach § 12 Abs. 5 VOB/B gilt die Bauleistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung nicht innerhalb einer Frist von 12 Werktagen abnimmt, obwohl er dazu aufgefordert wurde.
  3. Erfolgt keine Abnahme binnen einer Frist von 12 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten, gilt die Leistung nach Fertigstellung der Arbeiten durch konkludentes Verhalten als abgenommen. Die Leistung gilt auch ohne ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers nach 12 Tagen als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder sie ohne Mängelrüge akzeptiert.
7. Gewährleistung
  1. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach § 13 Abs. 4 VOB/B und beträgt:
    • 4 Jahre für Arbeiten, die als Bestandteil eines Bauwerks gelten (z. B. Verputz- und Malerarbeiten an Fassaden oder Wänden).
    • 2 Jahre für alle sonstigen Arbeiten (z. B. Tapezier- oder Anstricharbeiten ohne bauliche Funktion).
  2. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Leistung (siehe Abschnitt VI „Abnahme“). Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 12 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen (§ 13 Abs. 5 VOB/B).
  3. Die Mängelbeseitigung erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/B. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bestehen nur in den gesetzlich zulässigen Grenzen.
  4. Ausschluss der BGB-Gewährleistung
    Soweit die VOB/B wirksam vereinbart wurde, gelten nicht die Regelungen des BGB zur Gewährleistung (§§ 634 ff. BGB). Falls die Einbeziehung der VOB/B unwirksam sein sollte, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach BGB.
  5. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgemäßem Gebrauch und/oder natürlicher Abnutzung beruhen (z.B. witterungsbedingt), sind keine Mängel. Hinweis: Die Verschleißerscheinungen können bereits innerhalb der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt insbesondere für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie Beschichtungen, die starken klimatischen Belastungen ausgesetzt sind.
8. Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung resultieren. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Für Schäden an unseren Leistungen, die durch den Auftraggeber, durch unsachgemäßen Gebrauch oder Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.
9. Kündigung des Vertrages
  1. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen trotz Fristsetzung nicht ordnungsgemäß ausführt oder der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  2. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung des bis zur Kündigung erbrachten Teils der Leistung.
10. Stornierung

Wird der Auftrag nach mündlicher oder schriftlicher Auftragsvergabe storniert, so wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 15% der Angebotssumme fällig.

11. Schlussbestimmungen
  1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Copyright ©2011–2025 Sebastian Peters GmbH